Firmenbezeichnung:
LAIRM CONSULT GmbH
Haferkamp 6
22941 Bargteheide
Deutschland
Büroinformation:
Telefon: +49 4532 28 09-0
Telefax: +49 4532 28 09-15
E-Mail: info@lairm.de
Internet: www.lairm.de
Handelsregister:
Die LAIRM CONSULT GmbH ist eine Gesellschaft zur Erbringung von Dienst- und Ingenieurleistungen im Bereich der Akustik und des Immissionsschutzes sowie Beratung und Forschung. Das Unternehmen wird beim Amtsgericht Lübeck unter Handelsregister B mit der Handelsregister-Nummer HRB 4788 AH geführt.
Umsatzsteueridentifikationsnummer:
USt-Id-Nr: DE232122112
Berufsbezeichnung der Gesellschafter:
Dipl.-Phys. Dr. Bernd Burandt
Dipl. Ing. Björn Heichen
Eintrag in der Liste der Beratenden Ingenieure der
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein:
Dipl.-Ing. (TU) Björn Heichen: Nr. 2033
Zeit- und Messhonorare:
Eine Liste der Honorare für Leistungen nach Zeitaufwand und für Messungen ist unseren Angeboten beigefügt.
Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist Bargteheide
Berufshaftpflichtversicherung:
HDI Versicherung AG, 30650 Hannover
Geltungsbereich: Weltweit
Berufsrechtliche Regelungen:
Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz – IngG) des Landes Schleswig-Holstein.
Es kann im Internet auf der Website des Landes Schleswig-Holstein eingesehen werden.
Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnungen Architektin oder Architekt, Stadtplanerin oder Stadtplaner und Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur sowie über die Einrichtung einer Architekten- und Ingenieurkammer (Architekten- und Ingenieurkammergesetz ArchIngKG) des Landes Schleswig-Holstein.
www.aik-sh.de
Es kann im Internet auf der Website der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein eingesehen werden.
Verhaltenskodex:
Auszug § 3 Berufspflichten, Absatz 1, ArchIngKG
Die in die Listen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und 7 eingetragenen Personen haben ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem Vertrauen gerecht zu werden, das ihnen entgegengebracht wird. Sie sind unter Berücksichtigung ihrer Beschäftigungsart insbesondere verpflichtet,
1. die für ihre Berufsausübung geltenden Rechtsvorschriften zu beachten,
2. sich beruflich fortzubilden,
3. Leistungen nach den geltenden Honorarordnungen abzurechnen,
4. ihre Unabhängigkeit gegenüber jedermann zu wahren, insbesondere keine Provisionen, Geschenke oder andere geldwerte Vorteile anzunehmen,
5. sich kollegial zu verhalten, nur im Rahmen ihrer Berufsaufgaben tätig zu werden, das geistige Eigentum anderer zu achten und Pläne oder Bauvorlagen nur zu unterzeichnen, wenn sie von ihnen oder unter ihrer Verantwortung gefertigt worden sind,
6. bei fehlender Sachkunde oder Erfahrung auf einzelnen Gebieten Sachverständige heranzuziehen,
7. Werbung zu unterlassen, die nach Form und Inhalt mehr darstellt als eine sachliche Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit,
8. sich nur an Wettbewerben zu beteiligen, die den Übereinstimmungsvermerk (§ 19 Nr. 7) erhalten haben,
9. bei beruflichen Streitigkeiten untereinander vor Anrufung der Gerichte eine gütliche Einigung vor dem Schlichtungsausschuss zu versuchen,
10. eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen,
11. die sozialen Belange ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu berücksichtigen,
12. die Namen aller freischaffend Tätigen in der Bürobezeichnung, im Namen oder in der Firma der Gesellschaft anzugeben und
13. als Mitglied von Organen und Ausschüssen Verschwiegenheit in vertraulichen Angelegenheiten zu wahren.
Außergerichtliches Schlichtungsverfahren:
Bei Streitigkeiten zwischen Beratenden Ingenieuren bzw. Gesellschaften Beratender Ingenieure und deren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 71, 24105 Kiel.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sind wir weder bereit noch verpflichtet.