Neufassung DIN 4109 Teil 1 und Teil 2 (Januar 2018)

Neufassung DIN 4109 Teil 1 und Teil 2 (Januar 2018)

Seit Juli 2016 lag die Neufassung der DIN 4109 vor, die die bisherige Fassung von 1989 ersetzen sollte. Eine bauaufsichtliche Einführung fand nicht statt, stattdessen regte sich in der Fachwelt erheblicher Widerstand zu den Anforderungen und Ermittlungen in Bezug auf den – teilweise überdimensionierten – Schallschutz gegen Außenlärm.

Hierzu wurden bereits Anfang 2017 zwei Entwürfe für den Teil 1 und Teil 2 der DIN 4109 erarbeitet, die diese überdimensionierte Ermittlung des Schallschutzes gegen Außenlärm korrigieren sollten. Diese Entwürfe wurden aus fachlicher Sicht vielfach bereits angewendet und fanden auch Eingang in Festsetzungen von Bebauungsplänen, um die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherzustellen.

Mittlerweile wurde der missliche Umstand korrigiert, indem die Teile 1 und 2 aus dem Jahre 2016 sowie die Entwürfe der Änderungen aus Januar 2017 vollständig zurückgezogen und durch den nunmehr vollständigen Teil 1 und Teil 2 der DIN 4109 aus Januar 2018 ersetzt wurden.

Die bisher übliche Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen durch die Festsetzung von Lärmpegelbereichen findet nach der aktuellen DIN 4109 Teil 1 und 2 keine Anwendung mehr.

Es werden nunmehr unterschiedliche „maßgebliche Außenlärmpegel“ je nach Nutzung ermittelt. Hierbei wird unterschieden zwischen allen schützenswerten Aufenthaltsräumen und Aufenthaltsräumen, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden.

Für Außenbauteile sind je nach Nutzung des dahinterliegenden Aufenthaltsraums die in der Norm aufgeführten Anforderungen an die Luftschalldämmung einzuhalten. Somit ist erstmalig eine klare Differenzierung zwischen Wohnräumen (allgemeine Aufenthaltsräume) und Schlafzimmern bzw. Kinderzimmern (Aufenthaltsräume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden) zu beachten.

Zudem wird auch dem nächtlich durchaus maßgeblichen Schienenverkehrslärm entsprechend Rechnung getragen, sodass auch diese Lärmart nun bei vorhandenem Güterverkehr in geeigneter Form berücksichtigt wird.

Für weitere Auskünfte zur Neufassung der DIN 4109 und möglichen Auswirkungen stehen wir gern zur Verfügung.

LAIRMletter-Anmeldung